Rechtsanwalt Ockers

Rechtsanwalt Markus Ockers | Dresden

Fachanwalt für Bau- und Architekten­recht


Fachanwalt für Miet- und Wohn­eigentums­recht


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Rechtsanwalt Markus Ockers 

Rechts­an­walt Mar­kus Ockers ist Fach­an­walt für Bau- und Ar­chi­tek­ten­recht so­wie Fach­an­walt für Miet- und Wohn­ei­gen­tums­recht. Als sol­cher ist er un­ter an­de­rem auf das pri­va­te Bau­recht und Ar­chi­tek­ten­recht spe­zia­li­siert. Er be­fasst sich mit sämt­li­chen An­sprü­chen pri­vat­recht­li­cher Art, die zwi­schen den am Bau Be­tei­lig­ten ent­ste­hen kön­nen

Zum Bei­spiel un­ter­stützt er Sie als Bau­herrn da­bei, Män­gel­be­sei­ti­gungs­an­sprü­che oder Scha­dens­er­satz­an­sprü­che durch­zu­set­zen. Er ver­tritt aber auch Bau­un­ter­neh­mer oder Ar­chi­tek­ten und macht für die­se Ver­gü­tungs­an­sprü­che gel­tend. Dar­über hin­aus ist Rechts­an­walt Mar­kus Ockers der rich­ti­ge An­sprech­part­ner, wenn es zu Strei­tig­kei­ten über die frist­ge­rech­te Fer­tig­stel­lung des Bau­vor­ha­bens, die Ver­wir­kung ei­ner Ver­trags­stra­fe oder die Be­rech­ti­gung ei­ner Nach­trags­ver­gü­tung kommt. Selbst­ver­ständ­lich steht er Ih­nen auch bei Fra­gen in Zu­sam­men­hang mit der Ab­nah­me be­ra­tend zur Sei­te und sorgt da­für, dass die Be­wei­se ge­richts­fest ge­si­chert wer­den. 

Auf dem Ge­biet des Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts ist Rechts­an­walt Mar­kus Ockers so­wohl im Be­reich des Woh­nungs­miet­rechts wie auch des Ge­wer­be­raum­miet­rechts für Sie tä­tig. Er prüft die Mög­lich­keit be­zie­hungs­wei­se Be­rech­ti­gung ei­ner Kün­di­gung, macht aber auch An­sprü­che we­gen Män­geln der Miet­sa­che gel­tend. Fer­ner küm­mert er sich um die Durch­set­zung ei­nes Miet­erhö­hungs­ver­lan­gens bei­spiels­wei­se nach ei­ner Mo­der­ni­sie­rung der Miet­woh­nung. Der Fach­an­walt stellt zu­dem fest, ob die Be­triebs­kos­ten­ab­rech­nung ord­nungs­ge­mäß er­stellt wor­den ist, und über­prüft die Wirk­sam­keit von Klau­seln in All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen. Des Wei­te­ren ver­tritt er die Mit­glie­der ei­ner Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Da­bei kann es sich um Strei­tig­kei­ten in­ner­halb der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft han­deln, wie zum Bei­spiel die Wirk­sam­keit von Be­schluss­fas­sun­gen der Ge­mein­schaft, An­fech­tungs­kla­gen oder die Bei­trei­bung von rück­stän­di­gem Haus­geld. Fer­ner en­ga­giert Rechts­an­walt Mar­kus Ockers sich auf dem Ge­biet des Mak­ler­rechts.

Zu den wei­te­ren Tä­tig­keits­schwer­punk­ten von Rechts­an­walt Mar­kus Ockers zäh­len das Grund­stücks­recht, das Stra­ßen­ver­kehrs­recht und das Ar­beits­recht. Er nimmt Ih­re In­ter­es­sen nach ei­nem Ver­kehrs­un­fall wahr und setzt sich so­wohl mit dem Un­fall­geg­ner wie auch mit den be­tei­lig­ten Ver­si­che­run­gen aus­ein­an­der. Dar­über hin­aus ver­tei­digt er Sie im Straf­ver­fah­ren we­gen Ver­kehrs­de­lik­ten. Selbst­ver­ständ­lich be­rät er Sie auch zu sons­ti­gen Fra­gen des all­ge­mei­nen Zi­vil­rechts.

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