Unsere Rechtsgebiete
Baurecht
Der Fachbereich Baurecht umfasst alle Ansprüche privatrechtlicher Art zwischen den am Bau Beteiligten, also insbesondere die Durchsetzung der Honoraransprüche des Architekten auf der Grundlage der HOAI, der Vergütungsansprüche des Bauunternehmers auf Grundlage der VOB/B oder eines BGB-Werkvertrages, die Abwehr unberechtigter Mängelansprüche, die gegenüber dem Architekten oder dem Bauunternehmer geltend gemacht werden. Gleichermaßen die Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen oder Schadensersatzansprüchen aus mangelhafter Werkleistung des Bauherren gegenüber Bauunternehmer und Architekten und Prüfung von Architektenhonorarrechnungen und Vergütungsrechnungen der Bauunternehmer auf inhaltliche Richtigkeit.
Erfahrungsgemäß treten im Rahmen von Bauverträgen und Architektenverträgen Streitigkeiten auf zu Fragen der Bauhandwerkersicherheit, der Nachtragsvergütung, der Vertragsstrafe für nicht fristgerechte Fertigstellung der Bauleistung, der Mangelhaftigkeit des Bauvorhabens, sowie Beratungsbedarf im Zusammenhang mit der Abnahme des Bauvorhabens.
Aufgrund unserer umfangreichen Tätigkeit in diesem Bereich sind wir Ihnen behilflich bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche, der Abwehr unberechtigter Ansprüche und der gerichtsfesten Beweissicherung Ihrer Ansprüche.
Mietrecht, WEG-Recht, Maklerrecht
Der Fachbereich Mietrecht umfasst das Wohnungsmietrecht und das Gewerberaummietrecht. Im Wohnungsmietrecht bearbeiten wir insbesondere Streitfragen um fristlose, außerordentliche Kündigungen und ordentliche Kündigungen, insbesondere Eigenbedarfskündigungen, um die Mangelhaftigkeit oder Mangelfreiheit der Mietsache, insbesondere Minderungen wegen Mängeln oder wegen Minderwohnfläche, um die Modernisierung der Wohnung, um Mieterhöhungsverlangen aufgrund Modernisierung oder aufgrund gestiegener Vergleichsmieten, um Betriebskostenabrechnungen, und um die Wirksamkeit der Übertragung der Schönheitsreparaturen im Wohnungsmietvertrag.
Im Gewerberaummietrecht bearbeiten wir insbesondere Streitigkeiten um die Formgültigkeit langfristiger Mietverträge und die vorzeitige ordentliche Kündigung langfristiger Mietverträge und um die Wirksamkeit von Wertsicherungsklauseln, Betriebspflichtvereinbarungen, Wertsicherungsklauseln.
Aufgrund unserer umfangreichen Tätigkeit in diesem Bereich helfen wir bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung berechtigter Ansprüche des Vermieters und des Mieters auf Mietzinszahlung, Betriebskostennachzahlung, Räumung, Minderungsansprüche, Ansprüche auf Mietkautionsguthaben, Mieterhöhungsverlangen.
Zum Fachbereich gehört ferner das Wohnungseigentumsrecht, darunter Auseinander-setzungen der Wohnungseigentümer untereinander, Anfechtungsklagen, Streitigkeiten zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und einzelner Eigentümer zur Durchsetzung von Hausgeldansprüchen, Instandsetzungsrücklagen und Hausverwaltervergütung.
Darüber hinaus bearbeiten wir Fragen des Maklerrechts, insbesondere Durchsetzung der Ansprüche des Maklers auf die Maklercourtage aus Grundstücksvermittlung oder Wohnungsvermittlung und die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen aus zu Unrecht vereinnahmter Maklercourtage, z. B. wegen Verflechtung.
Straßenverkehrsrecht
Der Fachbereich Verkehrsrecht umfasst alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, also insbesondere Streitigkeiten mit dem Unfallgegner und/oder der Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung um Haftungsquoten, Mitverschuldensbeiträge sowie der Höhe des erstattungsfähigen Schadens. Darüber hinaus die Vertretung als Nebenkläger im Strafverfahren, als Verteidiger in Strafverfahren, etwa wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, fahrlässiger Körperverletzung, o. ä. sowie Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren, wenn Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, fehlendem Sicherheitsabstand oder Vorfahrtspflichtverletzungen ergangen sind.
Familienrecht, Erbrecht
Im Fachbereich Familienrecht bearbeiten wird Ehescheidungen (einvernehmlich oder streitig), Verfahren des Versorgungsausgleichs, Streitigkeiten der Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten (insbesondere Zugewinnausgleich), Teilungsversteigerungen für Immobilien, die im gemeinsamen Bruchteilseigentum der Ehegatten sind, Verfahren der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts, Vaterschaft, Ehegattenunterhalt, Betreuungsunterhalt unverheirateter Elternteile, Kindesunterhalt, Eheverträge.
Im Fachbereich Erbrecht bearbeiten wir Streitigkeiten zur Erbfolge, Wirksamkeit von Testamenten, Erbscheinsverfahren, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Ansprüche aus Vermächtnis, Pflichtteilsansprüche, Fragen der Erbausschlagung.
Strafrecht
Der Fachbereich Strafrecht umfasst die Strafverteidigung Betroffener oder die Nebenklagevertretung Geschädigter bei sämtlichen in Betracht kommenden Straftaten. Zur Tätigkeit hier gehört die Vertretung im Ermittlungsverfahren, gegebenenfalls der Einspruch gegen Strafbefehle, die Vertretung im Zulassungsverfahren und die Vertretung im gerichtlichen Strafverfahren.
Allgemeines Zivilrecht
Vom Rechtsgebiet des allgemeinen Zivilrechts sind sämtliche Rechtsverhältnisse Privater untereinander betroffen. Wir sind tätig zur Feststellung, Durchsetzung und Sicherung privater Rechte und Ansprüche aus Alltagsgeschäften, Kaufverträgen über bewegliche Sachen, Grundstückskaufverträge, Darlehensverträge. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Bereich des Grundstücksrechts. Davon erfasst sind unter anderem Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen aus Grundstückskaufvertrag, auch betreffend arglistig verschwiegener Mängel, daneben Streitigkeiten nachbarrechtlicher Art zwischen Grundstücksnachbarn oder Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrssicherungspflichtverletzung, beispielsweise wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung des Winterdienstes.